Sehr schön: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass bei einem offenen WLAN keine automatische "Störerhaftung" eintritt: Gericht: Keine Haftung für offenes WLAN. Gegen das Urteil legte der Beklagte Berufung ein. Und mit Entscheidung vom 1. Juni hob daraufhin nun das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt das vorausgegangene Urteil auf. Die Richter verneinten dabei die sogenannte [...] ...